Hundeführerschein
Vorbereitung auf den Hundeführerschein


Hundeführerschein Prüfung
Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann bei jeder von der Gemeinde anerkannten Institution (Verein, Hundeschule, Tierarzt) abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen.
Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden.
Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.